Staatliche Unterstützung für Familien – was gibt es und wer bekommt es?
Kinder kosten Geld – aber der Staat bietet in Deutschland zahlreiche Leistungen an, die Familien finanziell entlasten. Viele Eltern kennen nicht alle Möglichkeiten oder beantragen vorhandene Leistungen zu spät. Dieser Ratgeber gibt dir einen strukturierten Überblick.
Kindergeld
Das Kindergeld ist die bekannteste Familienleistung in Deutschland. Es wird für jedes Kind gewährt, das in deinem Haushalt lebt oder für das du unterhaltspflichtig bist. Der Antrag läuft über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
- Kindergeld wird bis zum 18. Geburtstag gezahlt, danach unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Ausbildung) bis zum 25. Geburtstag
- Der Antrag sollte so früh wie möglich nach der Geburt gestellt werden – Nachzahlungen sind nur für sechs Monate rückwirkend möglich
- Die Höhe des Kindergeldes wird regelmäßig angepasst – prüfe die aktuellen Beträge auf der Webseite der Familienkasse
Elterngeld und ElterngeldPlus
Das Elterngeld soll den Einkommensverlust nach der Geburt abfedern, wenn ein Elternteil vorübergehend nicht oder weniger arbeitet. Das ElterngeldPlus ist besonders attraktiv für Eltern, die früh in Teilzeit zurückkehren möchten.
- Basiselterngeld: 65–67 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, höchstens 1.800 € monatlich
- ElterngeldPlus: Halber Betrag, aber doppelt so lange Bezugsdauer
- Partnerschaftsbonus: Zusätzliche Monate, wenn beide Elternteile gleichzeitig Teilzeit arbeiten
- Antrag beim Versorgungsamt NRW oder online über das Elterngeld-Portal
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag richtet sich an Familien mit geringem Einkommen, die ihren eigenen Unterhalt decken können, aber ohne Unterstützung Anspruch auf Bürgergeld hätten. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und kann bis zu mehrere Hundert Euro pro Kind und Monat betragen.
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Für Kinder aus Familien mit Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket. Es deckt unter anderem:
- Schulausflüge und Klassenfahrten
- Lernförderung und Nachhilfe
- Mittagessen in Schule und Kita
- Mitgliedschaft in Vereinen (Sport, Musik, Kultur)
Der Antrag läuft über das Jugendamt oder Sozialamt der Stadt Recklinghausen.
Weitere nützliche Leistungen im Überblick
| Leistung | Zuständige Stelle | Für wen |
|---|---|---|
| Wohngeld | Wohngeldstelle der Stadt | Haushalte mit niedrigem Einkommen |
| Unterhaltsvorschuss | Jugendamt | Alleinerziehende |
| Mutterschaftsgeld | Krankenkasse | Arbeitnehmerinnen vor/nach Geburt |
| Kinderkrankengeld | Krankenkasse | Berufstätige Eltern bei krankem Kind |
Unser Tipp
Viele Familien lassen bares Geld liegen, weil sie nicht wissen, welche Leistungen ihnen zustehen. Die Familienberatungsstellen in Recklinghausen sowie das Jugendamt bieten kostenlose Beratungen an – nutze dieses Angebot, bevor du Ansprüche verfallen lässt.